Gemeinsam in eine vertrauensvolle Zukunft

Bewerber*innen mit deutschem oder ausländischem Abschluss im medizinischen Bereich, wie Fachkräfte der Alten- und Krankenpflege und Ärzte / Ärztinnen, sind herzlich eingeladen sich bei uns zu bewerben. Wir freuen uns, gut qualifiziertes Fachpersonal bei der Arbeitssuche in Deutschland zu unterstützen. Ausländische Bewerber werden darüber hinaus beraten, ob die bisher erworbenen Abschlüsse und Erfahrungen für eine Anerkennung des Berufs in Deutschland ausreichend sind. Hier können Sie sich direkt bewerben.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

Eine Bewerbung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die wichtigsten Informationen in Form eines Lebenslaufes vorliegen. Wir helfen gerne bei der Erstellen eines ordentlichen Lebenslaufes. Alle Zeugnisse müssen in der deutschen Sprache vorliegen. Für die deutschen Übersetzungen von Bewerbern*innen aus Drittstaaten gelten besondere Anforderungen, die wir weiter unten auf der Seite erklären. Welche Unterlagen wir in Kopie von den Bewerbern*innen benötigen, ist im Folgenden aufgezählt.

 

Bewerber*innen mit deutscher Ausbildung oder Anerkennung

Von Bewerber*innen, die in Deutschland examiniert bzw. anerkannt sind, benötigen folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Nachweis der Berufsausbildung oder des Universitätsabschlusses oder Anerkennungsurkunde
  • Gegebenenfalls weitere Qualifikationen
  • Nachweis über Praktika bzw. Arbeitsstellen
  • Empfehlungsschreiben von Arbeitsgebern

Die Unterlagen können hier einfach hochgeladen werden -> [Onlinebewerbung]

Bewerber*innen mit einer Ausbildung in einem EU Staat

Von Bewerbern aus anderen EU Staaten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Nachweis der Berufsausbildung oder des Universitätsabschlusses
  • Gegebenenfalls weitere Qualifikationen
  • Nachweis über Praktika bzw. Arbeitsstellen
  • Empfehlungsschreiben von Arbeitsgebern

Die Unterlagen können hier einfach hochgeladen werden -> [Onlinebewerbung]

Bewerber*innen mit einer Ausbildung in einem Drittstaat

Von Bewerber*innen aus einem Drittstaat benötigen wird folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Sprachenzertifikat
  • Nachweis über den Schulbesuch (Klassenzeugnisse)
  • Nachweis Diplom / Abschlusszeugnis
  • Nachweis über die Fachprüfung
  • Nachweis über das Pflichtpraktikum
  • Gegebenfalls Arbeitszeugnisse

Die Unterlagen können hier einfach hochgeladen werden -> [Onlinebewerbung]

Wichtig: Für den Visumsantrag von Bewerbern*innen aus Serbien muss derzeit auch ein Defizitbescheid eingereicht werden. Ohne diesen Bescheid wird kein Visum erteilt. Wir unterstützen Sie bei dem Antrag, um sicher zustellen, dass alle notwendigen Unterlagen bei der Behörde eingehen.

Bewerber*innen im laufenden Anerkennungsverfahren

Ein Wechsel der Arbeitgebers während des laufenden Anerkennungsverfahrens ist jederzeit möglich. Hiefür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Sprachenzertifikat
  • Nachweis über den Schulbesuch (Klassenzeugnisse)
  • Nachweis Diplom / Abschlusszeugnis
  • Nachweis über die Fachprüfung
  • Nachweis über das Pflichtpraktikum
  • Gegebenfalls Arbeitszeugnisse

Die Unterlagen können hier einfach hochgeladen werden -> [Onlinebewerbung]

Unser Service von Bewerbung bis Arbeitsstart

Hier finden Sie wichtige Informationen zu bestimmten Abläufen während der Bewerbungsphase. Für Bewerber*innen aus Drittstaaten sind wir Ansprechpartner während der gesamten Phase der Anerkennung.

Bewerbungsprozess

Nachdem Sie uns das erste Mal kontaktiert haben (in der Regel per E-Mail) setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um ein

  • Vorgespräch via Skype oder Viber zu vereinbaren. Hier prüfen wir die Angaben im Lebenslauf und gegebenenfalls die Deutschkenntnisse. Wir schlagen Ihnen aufgrund Ihrer Qualifikationen verschiedene Arbeitsstellen vor. Nachdem alle Unterlagen vollständig sind, starten wir den Bewerbungsprozess.
  • Ist ein Arbeitsgeber interessiert, organsieren wir in Abstimmung mit Ihnen ein Bewerbungsgespräch und/oder einen Schnuppertag. Die Kosten für die Anreise und Übernachtung(en) werden übernommen.
  • Bei erfolgreicher Bewerbung, wird vom Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag ausgestellt. Dies kann je nach Institution zwischen 1 und 4 Wochen dauern. Für Bewerber*innen aus Drittstaaten wird auch ein 2-sprachiger Arbeitsvertrag ausgestellt.
  • Steht der Arbeitsbeginn fest, wird eine Unterkunft reserviert und bei Bedarf Behördengänge geplant.

Für Bewerber*innen aus Drittstaaten:

  • Bewerber*innen aus Drittstaaten müssen den deutschen Vertrag und den 2-sprachigen Vertrag mit weiteren Unterlagen (siehe Zustimmungprozess) bei der Arbeitsagentur im Heimatland abgeben, um die Zustimmung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)  zu bekommen.
  • Liegt die Zustimmung von der ZAV vor, kann Online der Antrag auf ein Visum bei der zugehörigen Deutschen Botschaft beantragt werden.
  • Bewerber*innen aus Serbien werden von uns angehalten, nach erhalt des Arbeitsvertrages einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Ohne den Bescheid (Defizitbescheid) wird der Visumsantrag nicht bearbeitet (siehe Hinweis unter Voraussetzungen)
  • Sobald das Visum erteilt ist, wird die Anreise nach Deutschland vereinbart. Die Unterkunft ist dann schon reserviert. Vor dem ersten Arbeitstag wird ein gemeinsamer Behördentag bestritten (siehe Behördentag)
  • Für Bewerber*innen die nicht aus Serbien stammen, werden wir gemeinsam innerhalb der ersten Wochen nach Arbeitsbeginn den Antrag auf Anerkennung stellen.

Behördentag

Für Bewerber*innen aus dem Ausland organisieren wir vor Arbeitsstart einen Behördentag, an dem wir alle wichtigen Formalitäten erledigen. Dieser beinhaltet:

  • Besuch beim Arbeitgeber
  • Unterzeichnen des Mietvertrages
  • Anmeldung bei der Gemeinde/Stadt
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • wenn vom Arbeitgeber verlangt –  Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • wenn vom Arbeitgeber verlangt – Termin beim Betriebsarzt

Zustimmungsprozess

Was ist der Zustimmungsprozess? Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung in Köln (ZAV) prüft jeden Arbeitsvertrag von Arbeitsnehmern*innen aus Drittstaaten. Diese dürfen nicht schlechter gestellt sein als deutsche Arbeitnehmer mit vergleichbarem Abschluss. Die ZAV kooperiert mit den Arbeitsagenturen der Drittstaaten. Dort müssen die unten angeführten Unterlagen eingereicht werden. Wichtig ist zu wissen, dass die Agenturen die Unterlagen am Monatsende nach Köln senden. Also den Zeitpunkt nicht verpassen! Der Prüfungsprozess dauert dann in der Regel 5-6 wochen, bis der Zustimmungsbescheid erstellt wird.

Hier die Unterlagen, die man bei der Arbeitsagentur abgeben muss:

  • Original des deutschen Arbeitsvertrages
  • wenn vorhanden, Original des 2-sprachigen Arbeitsvertrages
  • Lebenslauf auf Deutsch
  • Deutsche Übersetzung des Diploms (beglaubigt durch einen anerkannten Gerichtsdolmetscher)
  • Deutsche Übersetzung der Fachprüfung (beglaubigt durch einen anerkanten Gerichtsdolmetscher)
  • Kopie des Reisepasses (erste und letzte Seite)
  • 2 Passbilder
  • B1 Zertifikat

Liegt ein 2-sprachiger Arbeitsvertrag nicht vor, wird die ZAV diesen vom neuen Arbeitgeber anfordern.

Antrag auf Anerkennung

Da wir fast ausschliesslich im Großraum München tätig sind, ist die Regierung von Oberbayern für Anträge auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpleger*in zuständig. Die Unterlagen, die benötigt werden, sind in dem Merkblatt der Regierung zu finden.

Für Bewerber*innen, die den Antrag aus dem Ausland stellen müssen (Serbien), bieten wir an, den Antrag gemeinsam zu stellen. Hierzu genügt eine Vollmacht, die wir gerne bereit stellen.

Hier eine Übersicht der Unterlagen, die verlangt werden mit einigen Hinweisen:

  • Lebenslauf
  • Kopie des Reisepasses*
  • Geburtsurkunde im Original oder als Kopie*
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde im Original oder als Kopie*
  • Kopie des Arbeitsvertrages
  • bei Anträgen aus dem Ausland eine Absichtserklärung, dass im Großraum München eine Tätigkeit aufgenommen wird
  • Vollmacht, dass die APV den/die Bewerber*in bei der Regierung vertreten darf (vereinfacht das Antragsverfahren)
  • Kopie vom Original-Diplom in Landessprache*
  • Kopie vom Original-Abschlusszeugnis in Landessprache*
  • Kopie aller Original-Schulzeugnisse in Landessprache*
  • Kopie der Original-Fächerlistung in Landessprache*
  • Kopie der Orginal-Fachprüfung in Landessprache*
  • Kopie des Original-Praktikums-Nachweises in Landessprache*
  • Kopie von Original-Arbeitszeugnissen in Landessprache*
  • Übersetzung des Original-Diploms**
  • Übersetung des Original-Abschlusszeugnisses**
  • Übersetzung der Original-Schulzeugnisse**
  • Übersetzung der Original-Fächerlistung**
  • Übersetzung der Orginal-Fachprüfung**
  • Übersetzung des Original-Praktikums-Nachweises**
  • Übersetzungen der Original-Arbeitszeugnisse**
  • Sprachenzertifikat B1 oder B2 (B2 kann nachgereicht werden)*

Dokumente, die mit * markiert sind, müssen von einer deutschen Behörde beglaubigt sein

Dokumente, die mit ** markiert sind, müssen von einem in der EU ansässigen anerkannten und vereidigten Gerichtsdolmetscher übersetzt sein. Sollte die Übersetzung in einem Drittland (Serbien, Bosnien, …) gemacht worden sein, bitte den Punkt „Anforderungen an Übersetzunge aus dem Ausland“ unter auf der Seite beachten.

Fair Play!

Alle unsere Dienstleistungen sind für die Bewerber*innen kostenfrei. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, kostengünstig über Apps, wie zum Beispiel Skype, Viber oder WhatsApp mit uns zu kommunizieren. Die Kontaktinformation sind am Ende der Seite erwähnt.

Möblierte Zimmer in München

Nicht immer kann der Arbeitgeber dem neuen Mitarbeiter eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Wir stellen daher bei Bedarf möblierte Zimmer mit unbefristeten Mietverträgen zur Verfügung. Die Zimmer befinden sich in Häusern mit großem Garten. Bad und WC müssen sich max. 3 Personen teilen. Es gibt eine voll ausgestattete Gemeinschaftsküche, einen Aufenthaltsraum und sowie Waschmaschinen. Die Miete ist immer warm und beinhaltet alle Kosten inklusive Internet, Strom, Wasser, Heizung etc.

Möbliertes Zimmer

Jedes Zimmer ist mit mindestens einem hochwertigen Bett, einem Schrank und einem Schreibtisch ausgestattet.

 

 

 

 

 

Zimmer

Alle Zimmer dürfen frei gestaltet werden

Gemeinschaftsraum

zum Treffen und gemeinamen Essen und Feiern

Gemeinschaftsküche

Jede Küche ist voll ausgestattet

 

Anforderung an Übersetzungen aus dem Ausland

Übersetzungen werden von der Regierung Oberbayern nur anerkannt, wenn diese von einem anerkannten vereidigten Gerichtsdolmetscher innerhalb der EU übesetzt und beglaubig wurden. Es gibt die Möglichkeit, die in einem Drittstaat übersetzen Dokumente in Deutschland zu beglaubigen. Wir arbeiten hier in München erfolgreich mit Herrn Pfr. Slobodan Milunovic  zusammen. Er ist vereidigter Dolmetscher am Amtsgericht II in München. Anfragen können über uns oder unter milunovic(at)milunovic.com gestellt werden.

Adresse

Promenadestraße 34

85579 Neubiberg

 

T +49(0)89 60 60 15 29

V +49(0)171 4567 075

Skype: apv.skype

info(at)apvgmbh.de

Leistungen

Peronalvermittlung

Head Hunting

Relocation Service

Behördengänge

Vermietungen