FAQ

 

Wir haben Ihnen hier ein paar wichtige Fragen und Antworten aufgelistet.

Sollten weitere Fragen bestehen, beantworten wir diese gerne. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.

Habe ich als Pflegehelfer ohne medizinische Schulausbildung eine Chance?

Ich habe keine Medizinschule besucht, arbeite aber seit einiger Zeit in der Privatpflege. Kann ich trotzdem eine Stelle über Sie bekommen?

Ja, unsere Partner bieten auch solche Stellen an. Die Mindest-Voraussetzungen für eine Anstellung als Pflegehelfer sind:

  • Erfahrung im Bereich der Pflege
  • Erfolgreich abgeschlossener Kurs als Pflegehelfer
  • gute Deutschkenntnisse
  • Aufenthaltserlaubnis für Deutschland

Für freuen uns auf Ihre Anfrage!

Können Sie eine Stelle bei einem 24h-Dienst anbieten?

Ich möchte gerne in der 24h-Pflege arbeiten. Können Sie mir hier eine Stelle vermitteln?

Leider nein. Derzeit haben wir hier keine Möglichkeit, Stellen zu vermitteln. Jobs in diesem Bereich können aber leicht über Online-Jobbörsen gefunden werden. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Vermitteln Sie Pfleger*innen an Privathaushalte?

Es gibt viele Situationen, in denen Familien für ihre Angehörigen eine Haushaltshilfe bzw. Pflegehilfe benötigen. Leider sind wir in diesem Bereich nicht tätig. Wir versuchen aber bestmöglichst zu helfen, sollten wir in diesem Bereich Anfragen bekommen.

Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen?

Für eine Arbeitserlaubnis im Pflegebereich setzt die Regierung das B1 Niveau voraus (Ärzte B2). Später, wenn es zur Anerkennung geht, muss das Sprachenlevel B2 nachgewisen werden. Für eine Anstellung erwarten unsere Auftraggeber gute bis sehr gute Deutschkenntnisse. Daher führen wir mit jedem/r Bewerber*in ein Vorabgespräch via Viber oder Skype durch. Meist schätzen die Bewerber*innen die Deutschkenntnisse schlechter ein, als diese tatächlich sind, daher ermutigen wir jeden, mit uns in Deutsch zu sprechen.

Es gilt zu beachten, dass die Regierung Sprachenzertifikate nur von anerkannten Sprachinsituten anerkennt!

Wo kann ich arbeiten?

Je nach Vorkenntnissen können wir die Bewerber an ein Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, Dialysezentrum oder einen ambulaten Pflegedienst vermitteln. In einem Vorabgespräch stellen wir verschiedene Möglichkeiten vor, die auf den Kenntnissen und Qualifikationen des/der Bewerbers*in beruhen.

Wie ist die Wohnungssitation in München?

Der Münchner Wohnungsmarkt ist derzeit sehr angespannt. Bezahlbarer Wohnraum ist schwer zu finden. Daher bieten viele Arbeitgeber für ihr Personal eine Unterkunft. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht. Sollte ein Arbeitgeber keine Unterkunft bereitstellen, können wir in München ein schönes möbliertes Zimmer in einer Wohngemeinschaft anbieten, bis ein neues Zuhause gefunden ist. Unsere Mietverträge sind zeitlich unbegrenzt!

Was ist das Anerkennungsverfahren?

Die Ausbildung zum/r Krankenpfleger*in in Dritt-Ländern unterscheidet sich zur Ausbildung in Deutschland. Daher wird von behördlicher Seite aus geprüft, ob die Anforderungen erfüllt werden, die an einheimische Kranken- bzw. Altenpfleger*innen gestellt werden. Meist ist in Deutschland ein Anpassungslehrgang und/oder eine Kenntnisprüfung erforderlich, um die Anerkennung für eine Ausbildung zu bekommen. Wir untersützen jede/n Bewerber*in beim Antrag für Anerkennung, um sicher zu stellen, dass alle Anforderungen der Regierung gleich bei der ersten Einreichung erfüllt sind. Wir helfen bei Fragen zum Antrag gerne weiter.

Umschulung zum Medizin Techniker an einer privaten Schule

In Serbien und Bosnien hat man die Möglichkeit, eine Umschulung zum Medizin Techniker an einer privaten Schule zu absolvieren. Doch hier ist Vorsicht geboten! Eine verkürzte Ausbildungszeit spart zwar Zeit. Doch wenn die schulische Ausbildung die Zeit von 2 Jahren unterschreitet, wird diese von der Regierung Oberbayern nicht anerkennt. Es besteht dann keine Möglichkeit auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger in Bayern. Sollten Sie sich unsicher sein oder Fragen dazu haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Adresse

Promenadestraße 34

85579 Neubiberg

 

T +49(0)89 60 60 15 29

V +49(0)171 4567 075

Skype: apv.skype

info(at)apvgmbh.de

Leistungen

Peronalvermittlung

Head Hunting

Relocation Service

Behördengänge

Vermietungen